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   FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07 (https://dejure.org/2009,30394)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.06.2009 - 5 K 2428/07 (https://dejure.org/2009,30394)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 5 K 2428/07 (https://dejure.org/2009,30394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung bei der Prüfung der voraussichtlichen Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts durch den Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 3 bis 7 (i.d. Fassung für VZ 2001)
    Ansparabschreibung für Existenzgründer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparabschreibung für Existenzgründer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Der Beklagte erwiderte, es sei zwar zutreffend, dass der BFH erstmals in seinem Urteil vom 19. September 2002 (X R 51/00, BStBl 2004 II Seite 184) über die Rechtsfrage der Rücklagenbildung bei einer geplanten wesentlichen Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebes entschieden habe.

    Die geänderte Rechtsprechung des BFH mit Urteil vom 19. September 2002 (BStBl II 2004, Seite 184) könne daher nicht zur Änderung der bestandskräftigen - wenn auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO ergangenen - Bescheide herangezogen werden.

    Denn der BFH hat seine erstmals in seinem Urteil vom 19. September 2002 (X R 51/00, BStBl II 2004, 184) geäußerte Auffassung, dass im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung eine Rücklage für anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen nur gebildet werden könne, wenn die betreffenden Investitionsgüter zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits "verbindlich bestellt" seien, inzwischen relativiert und in seinem Urteil vom 17. November 2004 (X R 38/02, BFH/NV 2005, 846) nunmehr offen gelassen, ob eine Ansparrücklage im Falle einer Betriebserweiterung auch ohne verbindliche Bestellung des betreffenden Wirtschaftsguts gebildet werden könne (unter II.4.c) cc)).

    Ob - wie der Kläger meint - der in § 176 AO verankerte Vertrauensschutz einer Anwendung des BFH-Urteils vom 19. September 2002 (a.a.O.) im vorliegenden Fall entgegenstehen würde, kann daher offen bleiben.

  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Denn der BFH hat seine erstmals in seinem Urteil vom 19. September 2002 (X R 51/00, BStBl II 2004, 184) geäußerte Auffassung, dass im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung eine Rücklage für anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen nur gebildet werden könne, wenn die betreffenden Investitionsgüter zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits "verbindlich bestellt" seien, inzwischen relativiert und in seinem Urteil vom 17. November 2004 (X R 38/02, BFH/NV 2005, 846) nunmehr offen gelassen, ob eine Ansparrücklage im Falle einer Betriebserweiterung auch ohne verbindliche Bestellung des betreffenden Wirtschaftsguts gebildet werden könne (unter II.4.c) cc)).

    Auch der BFH ist dieser Auffassung, denn in seinem oben bereits erwähnten Urteil vom 17. November 2004 (X R 38/02, a.a.O.) hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nach den Umständen des Einzelfalles richte, ob eine Investition "voraussichtlich" erfolge (unter II.3.), und hat deshalb ausdrücklich offen gelassen, ob eine Ansparrücklage im Falle einer Betriebserweiterung auch ohne verbindliche Bestellung des betreffenden Wirtschaftsguts gebildet werden könne (unter II.4.c) cc)).

    Entscheidend ist vielmehr das künftige Investitionsverhalten aus der Sicht des Endes des betreffenden Gewinnermittlungszeitraums, wenn die Gewinnermittlung - wie im vorliegenden Fall - nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 38/02, a.a.O.).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Vor Erscheinen der BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 habe die Verwaltung nämlich die - vom BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2002, 1097 bestätigte - Auffassung vertreten, dass der Inhaber eines bestehenden Unternehmens nicht glaubhaft machen müsse, dass die Investition tatsächlich beabsichtigt sei.

    Eine Investition müsse nach dem BFH-Urteil vom 25. April 2002 (IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097) zwar hinreichend konkretisiert sein.

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (XI R 13/00, BFHE 197, 448) darauf hingewiesen, dass das Gesetz keine ausdrückliche Regelung darüber enthalte, ob und ggfs. wie nachzuweisen sei, dass eine Investition im Sinne des § 7 g Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 EStG "beabsichtigt" sei.

    So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (BStBl II 2002, Seite 385) festgestellt, dass das Gesetz keine ausdrückliche Regelung darüber enthalte, ob und ggfs. wie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sei, dass eine Investition tatsächlich beabsichtigt sei.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Da der Einkommensteuerbescheid (dennoch) ohne jede Einschränkung und in vollem Umfang nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, konnte ein Vertrauenstatbestand irgendwelcher Art gerade nicht entstehen, denn bei einem Vorbehaltsbescheid handelt es sich lediglich um eine vorläufige Beurteilung der Finanzverwaltung, die einer späteren abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung und/oder das Finanzgericht nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136; BStBl II 2008, 817 m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2007 - X B 51/07

    Ansparrücklage; Kapazitätserweiterung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
    Er ist weiterhin der Auffassung, dass im vorliegenden Fall eine sprunghafte Kapazitätserweiterung vorliege, so dass eine wesentliche Betriebserweiterung gegeben sei, mit der Folge, dass eine Bestellung für die Rücklagenbildung erforderlich sei (Verweis auf BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X B 51/07).
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